Denkmalfachliche Bauleitung und Sachverständigentätigkeit für das Zimmererhandwerk mit Schwerpunkt:

Denkmalpflege, Fachwerksanierung, Restaurierung im Zimmererhandwerk

Aufgabengebiete:
Betreuung von Eigentümer bei ihren Gebäudesanierungen
Denkmalfachliche Fachbauleitung für öffentl. und private Bauherren
Schadensanalyse, Gebäudeuntersuchung mit anschließender Kostenermittlung der Instandsetzung oder Erneuerung.

Gebäudeuntersuchung auf geopathologische Belastungen incl. Erstellung von Verbesserungsmöglichkeiten.

Für Privat und Gericht, Erstellung von Sachverständigengutachten bzw. Vermittlung (Schiedsgutachten) bei Auseinandersetzung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Firmenziel:
Qualitätssicherung bei Sanierungsmaßnahmen.
Wirtschaftlichkeitsabwägung mit dem Kunden.
Darstellung von Alternativen in Verbindung mit gesundem Bauen.

Aus der Praxis: Denkmalfachliche Fachbauleitung 

Die Aufgabe einer denkmalfachlichen Fachbauleitung ist es, sicherzustellen, dass alle Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden im Einklang mit den strengen Auflagen des Denkmalschutzes erfolgen. Aber was bedeutet das konkret?

Schadensgutachten: 

Der allererste Schritt ist die Erstellung eines detaillierten Schadensgutachtens. Dabei wird der aktuelle Zustand des Baudenkmals gründlich untersucht und dokumentiert.

Der Gutachter identifiziert dabei sowohl oberflächliche als auch tieferliegende Schäden. Ob feuchte Wände, Setzrisse oder marode Holzbalken – jedes Detail wird erfasst, um die nötigen Restaurierungsmaßnahmen präzise planen zu können.

Planung und Konzeptentwicklung:

Schon vor Projektbeginn, sorgt die Fachbauleitung dafür, dass alle Restaurierungsmaßnahmen sorgfältig geplant und dokumentiert sind. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit mit Architekten, Ingenieuren und den Denkmalschutzbehörden.

Bauantrag

Einreichung: Der Bauantrag wird unter Einhaltung aller relevanten Vorgaben vorbereitet und bei der Denkmalschutzbehörde eingereicht. Hierbei ist es wichtig, alle geplanten Maßnahmen transparent darzustellen und die besondere Bedeutung des Objekts zu berücksichtigen.

Verlauf mit der Denkmalschutzbehörde: Zu Beginn des Prozesses findet oft ein einleitendes Gespräch mit den zuständigen Denkmalpflegern statt, um die Projektskizzen und Pläne zu besprechen. Eine kontinuierliche Abstimmung während der Antragserstellung ermöglicht es, frühzeitig Feedback von der Behörde einzuholen und etwaige Anpassungen vorzunehmen.

Bearbeitung und Genehmigung: Die Behörde prüft die Unterlagen und gibt zeitnah Rückmeldung. Eine gut dokumentierte Planung, in der die denkmalrelevanten Aspekte berücksichtigt werden, sorgt für einen reibungslosen Genehmigungsprozess. Tauchen Fragen oder Änderungswünsche auf, werden diese direkt in den fortgeführten Protokollen beantwortet und erläutert.

Fortschreibung: Der Bauantrag wird durch fortlaufende Protokolle aktualisiert. Die Einbindung der Denkmalpflege erfolgt, ohne dass diese wegen jeder kleinen Änderung vor Ort sein muss. Die Denkmalpflege wird informiert, und falls innerhalb von drei Tagen keine Antwort oder kein Widerspruch erfolgt, gilt die Änderung als genehmigt. So kann der Prozess deutlich beschleunigt werden. 
Aufgrund der engen Zusammenarbeit und der umfassenden Erfahrung der Fachbauleitung gibt es kaum Ablehnungen. Dieser ständige Dialog sorgt dafür, dass die Genehmigungsverfahren effizient ablaufen.

Koordination mit Fachbetrieben und traditioneller Bautechniken: 

Die Auswahl und Steuerung spezialisierter Handwerksbetriebe ist entscheidend. Von der Zimmerei bis zum Stuckateur werden nur Fachleute eingesetzt, die Erfahrung mit historischen Materialien und Techniken haben.

Wo immer möglich, werden historische Bauweisen und Materialien genutzt, um den ursprünglichen Charakter des Gebäudes zu bewahren. Dies kann den Einsatz von Naturstein, historischen Mörtelrezepturen oder die Restaurierung von Holzbauteilen umfassen.

Kontinuierliche Qualitätsüberwachung:

Die Fachbauleitung sorgt dafür, dass alle Arbeiten den spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen. Dies beinhaltet regelmäßige Baustellenbesuche, Qualitätskontrollen und die Anpassung der Arbeiten an aktuelle Gegebenheiten und Funde.

Dokumentation und Berichtswesen:

Jede Veränderung oder Restaurierung muss genau dokumentiert werden. Dabei werden sowohl Fortschritte als auch Herausforderungen detailliert aufgezeichnet, um eine umfassende Bauchronik zu erstellen. Das Protokoll ist verbindlich für Bauherr, Denkmalpflege und Gewerke. 

Durch eine präzise Planung, langjährige Erfahrung und die Liebe zum Detail trägt die denkmalfachliche Fachbauleitung dazu bei, dass kulturelle Schätze in neuem Glanz erstrahlen, ohne ihren ursprünglichen Charakter zu verlieren. Ein denkmalgeschütztes Gebäude wird durch diesen Prozess nicht nur erhalten, sondern auch für kommende Generationen erlebbar gemacht.